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   OLG Rostock, 06.11.2000 - 8 W 319/00   

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https://dejure.org/2000,10150
OLG Rostock, 06.11.2000 - 8 W 319/00 (https://dejure.org/2000,10150)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.11.2000 - 8 W 319/00 (https://dejure.org/2000,10150)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. November 2000 - 8 W 319/00 (https://dejure.org/2000,10150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsanwaltsgebühr bei Tätigkeit in eigener Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Beauftragt ein Anwalt zum Beispiel einen auswärtigen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht, kann er gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen (OLG Stuttgart RPfleger 1983, 501; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 766; OLG Koblenz MDR 1987, 852; OLG München JurBüro 1994, 546 f; OLG Rostock MDR 2001, 115; Hansens, JurBüro 1998, 37 unter I.1; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 17. Aufl. VV 3400 Rn. 14; Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. VV 3400 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO Rn. 236; Saenger/Gierl, ZPO 2. Aufl. § 91 Rn. 61 a.E., MünchKomm-ZPO/Belz, 2. Aufl. § 91 Rn. 72), obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird.
  • OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als

    Es entspricht deshalb auch h.M., dass dem in eigener Sache - auch als Partei kraft Amtes - klagenden oder verklagten auswärtigen Rechtsanwalt Verkehrsanwaltskosten (§ 52 BRAGO) auch nicht in Höhe ersparter Informationsreisekosten zu erstatten sind (vgl. Senat OLGR 1994, 36 = JurBüro 1994, 546 m.w.N.; OLG Rostock MDR 2001, 115; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8.Aufl., § 52 Rz.50; Hansens, BRAGO, § 52 Rz.25 - Eigene Angelegenheiten).
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